Rechtliches // AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Automatisierung, Beratung und Betrieb der MGG Systems GbR.
Hinweis
Stand: Oktober 2026 – Entwurf, bitte rechtlich prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der MGG Systems GbR, Erbdrostenweg 4, 48653 Coesfeld („MGG Systems“, „wir“) und ihren Auftraggebern („Kunde“) über IT-Dienstleistungen, insbesondere Prozessanalyse und Beratung, Softwareentwicklung, Automatisierung, Systemintegration, Webdesign und Suchmaschinenoptimierung sowie Betrieb und Betreuung von Software.
- Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind nicht Vertragspartner.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
- Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Leistungsbeschreibung oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt), durch Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Kostenschätzungen und Aufwandsangaben für Leistungen nach Aufwand sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informieren wir den Kunden unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.
- Leistungen werden in der Regel in Etappen („Meilensteine“) angeboten. Jede Etappe hat einen definierten Umfang, ein definiertes Ergebnis und eine definierte Vergütung. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Folgeetappen zu beauftragen.
§ 3 Leistungen
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schulden wir bei Beratung, Analyse, Schulung, Betrieb und Betreuung eine Dienstleistung (Dienstvertrag), bei der Entwicklung individuell beschriebener Software eine Werkleistung (Werkvertrag).
- Wir sind berechtigt, Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Für deren Leistungen stehen wir wie für eigene ein.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Wir unterbreiten hierzu ein Angebot mit Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie verschieben sich angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
- Wir setzen bevorzugt weit verbreitete, offene Technologien ein und dokumentieren die entwickelte Software so, dass sie auch durch Dritte gewartet werden kann.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde benennt eine fachlich und organisatorisch entscheidungsbefugte Ansprechperson und stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testdaten und Systeme rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
- Der Kunde prüft Zwischenergebnisse, Prototypen und Konzepte innerhalb der vereinbarten, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist und teilt Abweichungen in Textform mit.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte und Systeme berechtigt ist, und stellt uns von Ansprüchen Dritter insoweit frei.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit wir die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung übernommen haben.
- Verzögerungen und Mehraufwände, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, rechnen wir Leistungen nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen ab; Festpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Umfang.
- Bei Projekten mit Etappen wird jede Etappe nach ihrem Abschluss abgerechnet. Bei umfangreicheren Etappen können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Laufende Leistungen (Betrieb, Betreuung, Hosting) werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Reise- und Nebenkosten für vereinbarte Termine beim Kunden außerhalb des Kreises Coesfeld werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 6 Abnahme
- Werkleistungen werden nach Fertigstellung einer Etappe zur Abnahme bereitgestellt. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt Mängel in Textform mit.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt, die Leistung produktiv nutzt oder die Zahlung ohne Vorbehalt leistet. Auf diese Folge weisen wir bei Bereitstellung hin.
- Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.
§ 7 Nutzungsrechte und Quellcode
- Der Quellcode der für den Kunden individuell entwickelten Software geht mit vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die individuell entwickelte Software einschließlich Quellcode und Dokumentation zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und Dritten zur Wartung oder Weiterentwicklung zu überlassen.
- Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
- Ausgenommen von der Übertragung sind allgemeine, nicht kundenspezifische Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Know-how, die wir vor oder unabhängig vom Projekt entwickelt haben („Vorbestehende Komponenten“), sowie Open-Source-Komponenten. An Vorbestehenden Komponenten erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit sie Bestandteil der gelieferten Software sind. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Für eigene Softwareprodukte von MGG Systems (SaaS) gelten die jeweiligen Produkt- und Nutzungsbedingungen; ein Quellcode-Übergang findet dort nicht statt.
- Wir sind berechtigt, allgemeine Erkenntnisse, Verfahren und Techniken, die wir im Rahmen des Projekts erworben haben, auch für andere Kunden zu nutzen, soweit keine vertraulichen Informationen des Kunden betroffen sind.
§ 8 Gewährleistung
- Wir gewährleisten, dass Werkleistungen bei Abnahme der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom betroffenen Etappenvertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
- Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen, auf Nutzung in einer nicht vereinbarten Umgebung oder auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten oder Drittsysteme zurückgehen.
- Für Dienstleistungen (Beratung, Analyse, Betrieb) schulden wir eine sorgfältige Leistungserbringung nach dem Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Suchmaschinenplatzierungen oder Einsparungen).
§ 9 Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung des betroffenen Auftrags bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung von zwölf Monaten.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsabläufe, Daten, Preise, Quellcode, Konzepte) vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
- Wir nennen den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz. Ohne Zustimmung beschreiben wir Projekte ausschließlich anonymisiert.
§ 11 Datenschutz
- Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Verarbeiten wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Unsere Vorlage finden Sie unter Auftragsverarbeitung (AVV).
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Website und Geschäftsbeziehung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung von Dauerleistungen
- Verträge über Betrieb, Betreuung und Hosting haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Beendigung unterstützen wir den Kunden auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand bei der Übernahme des Betriebs durch ihn selbst oder einen Dritten und übergeben Daten in einem gängigen Format.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist Coesfeld. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Coesfeld. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026